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Auf dem Schulweg, in der Schule und bei Schulveranstaltungen sind alle Schüler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegen Unfall versichert.

Dabei ist zu beachten:

Jeder Unfall ist umgehend im Schulsekretariat zu melden.
Der behandelnde Arzt muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Schul- bzw. Schulwegunfall handelt.

Wir bitten Sie, liebe Eltern, auch darauf zu achten, dass Ihr Kind mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommt, damit der Versicherungsschutz durch den GUV (Gemeindeunfallversicherungsverband) gewährleistet ist.

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