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Die Bayerische Volksschulordnung sieht als verbindliche Regelung (§ 23.Abs. 1 VSO) vor, dass ein Schüler/eine Schülerin, der/die an der Teilnahme am Unterricht verhindert ist, umgehend zu entschuldigen ist.

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, melden Sie dies bitte unverzüglich, d.h. am ersten Tag der Krankheit oder Abwesenheit über den Schulmanager, telefonisch oder per Fax bis zum Unterrichtsbeginn (07:45 Uhr) im Sekretariat.

Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler ohne hinreichende Entschuldigung, ruft unsere Sekretärin, Frau Dirrigl, aus Sicherheitsgründen zu Hause an. Bitte denken Sie daran, dass ein Kind, das ohne Entschuldigung fehlt und dessen Eltern wir telefonisch nicht erreichen können, bei uns große Besorgnis und erheblichen Aufwand auslöst. Aus Sicherheitsgründen sind wir verpflichtet uns an die Polizei zu wenden, wenn unsere Nachforschungen erfolglos bleiben.

Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler bei einem angekündigten Leistungsnachweiß muss für diesen Tag ein Attest nachgereicht werden!

Erkrankt ein Kind während der Unterrichtszeit, dann werden die Eltern oder Angehörigen über die Schule verständigt. Wenn dann die Schülerin oder der Schüler abgeholt werden, müssen die Eltern oder Angehörigen sofort im Sekretariat eine Krankmeldung unterschreiben..

Noch eine Bitte
Wenn irgendwie möglich, legen Sie Termine für Arztbesuche bitte auf den Nachmittag, damit Ihr Kind keinen Unterrichtsstoff versäumt.

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